Tierkrankheiten: Nachweis von Geflügelpest im Saalekreis
Geflügelhalter sind angehalten, ihre Bestände zu beobachten
Geflügelpest im Saalekreis nachgewiesen
Im Saalekreis ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Virus bei verendeten Wildvögeln bestätigt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde durch den Landkreis Saalekreis erlassen.
Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die bei Vögeln zum Tode führen kann. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Die Geflügelhalter im Saalekreis sind angehalten, ihre Bestände genau zu beobachten und bei Krankheitsanzeichen sofort einen Tierarzt zu verständigen.
Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter
Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, hat der Landkreis Saalekreis eine Reihe von Schutzmaßnahmen erlassen:
- Geflügel darf nicht mehr im Freien gehalten werden.
- Geflügelställe und -ausläufe müssen gegen Wildvögel gesichert werden.
- Geflügel darf nicht mit Geflügel aus anderen Beständen in Kontakt kommen.
- Tote Vögel sollten nicht berührt werden.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und zu den Schutzmaßnahmen finden Sie auf der Website des Landkreises Saalekreis:
https://www.saalekreis.de/aktuelles/pressemitteilungen/2023/geflügelpest-im-saalekreis-nachgewiesen
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